LLA Imst- Fachrichtung Landwirtschaft

von Maria-Luise Schnegg
08. April 2024

An der LLA Imst sind mit 9. September 2024 vier Stellen als Pädagogin/als Pädagoge in der Fachrichtung Landwirtschaft ausgeschrieben.

Die Unterrichtsschwerpunkte liegen in den Pflichtgegenständen Landtechnik, Angewandte Informatik, Allgemeinbildung Schwerpunkt Mathematik, Fachliche Bildung Landwirtschaft (Schwerpunkt Pflanzenbau und Obstbau).

 

Bewerbungen sind mit dem dafür vorgesehenen Formular „Bewerbung um Aufnahme als Landesvertragslehrperson in den Tiroler landwirtschaftlichen Schuldienst“ unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen bei der Bildungsdirektion Tirol office [at] bildung-tirol [dot] gv [dot] at bis spätestens 21.04.2024 einzubringen.
Das Formular und weitere Informationen stehen auf der Homepage der Bildungsdirektion für Tirol zur Verfügung bzw. Auskünfte unter Tel. 0512 9012 9222.


Als Ausschreibungstag gilt der 06.04.2024.
Die Bewerbungsfrist endet am 21.04.2024.

Anstellungsvoraussetzungen:

Voraussetzung für die Zuordnung zur Entlohnungsgruppe pd an land- und forstwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen ist gemäß § 3 Abs. 2 des Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonengesetzes – LLVG eine der Verwendung (den Unterrichtsgegenständen/ dem Unterrichtsgegenstand) entsprechende Lehrbefähigung. Diese ist nachzuweisen durch:

1.    den Erwerb eines Bachelorgrades nach Abschluss eines Lehramtsstudiums im Ausmaß von mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß § 65 Abs. 1 des Hochschulgesetzes 2005 HG, BGBl. I Nr. 30/2006, oder § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120, und

2.    den Erwerb eines auf diesen Bachelorgrad aufbauenden Masterstudiums im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß § 65 Abs. 1 HG oder § 87 Abs. 1 UG.

Bei einer Verwendung in Unterrichtsgegenständen der Fachpraxis, der Fachtheorie, in Unterrichtsgegenständen, in denen eine Lehramtsausbildung im Sinne des Abs. 2 Z 1 nicht angeboten wird sowie in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen, für die neben dem Lehramtsstudium ein diesem inhaltlich verwandtes Studium angeboten wird, werden die Zuordnungsvoraussetzungen gemäß Abs. 2 auch erfüllt durch:

1. a)    den Erwerb eines Bachelorgrades nach Abschluss eines der Verwendung entsprechenden Lehramtsstudiums im Ausmaß von mindestens 240 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß § 65 Abs. 1 HG oder
b)    eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12 der Anlage 1 bzw. § 235 BDG 1979 und

2.    eine nach dem Erwerb eines Bachelorgrades bzw. Diplomgrades zurückzulegende erforderliche Lehr- oder Berufspraxis sowie

3.    eine für die Verwendung erforderliche universitäre oder hochschulische ergänzende Lehramtsausbildung im Ausmaß von mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkten.

Die Nichterfüllung der Voraussetzungen gemäß Abs. 3 Z 3 steht einer Einreihung in die Entlohnungsgruppe pd nicht entgegen, wenn die Landesvertragslehrperson sich verpflichtet, die ergänzende Lehramtsausbildung innerhalb von fünf Jahren berufsbegleitend zu absolvieren.

Bei einer Verwendung an Berufsschulen und bei einer Verwendung in fachpraktischen Unterrichtsgegenständen an Fachschulen kann die erforderliche Berufspraxis gemäß Abs. 3 Z 2 auch vor dem Studium zurückgelegt werden und das Erfordernis gemäß Abs. 3 Z 1 lit. a berufsbegleitend absolviert werden.

Das Mindestentgelt bei Vollbeschäftigung beträgt monatlich brutto € 3.401,20 (Entlohnungsgruppe pd, Entlohnungsstufe 1 mit entsprechender Lehrbefugnis).
 

Der Bildungsdirektor:
Dr. Paul Gappmaier