Barrierefreiheit

Die Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screen-Reader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt.

Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.

Auf unserer Website fehlen Überschriften der Ebene 2 und 3. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) nicht erfüllt.

Auf einigen Seiten wird das Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 von Text und Bildern von Text unterschritten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.3. Kontrast (Minimum) nicht erfüllt.

Einige unserer, an der Website enthaltenen, Downloadlinks enthalten keine Informationen zu Dateityp und Größe. Die Beschriftung einzelner Links beschreibt noch nicht für sich stehend, wohin der Link führt. Die Zielrichtung einzelner Links erschließt sich auch nicht immer aus dem unmittelbaren Kontext, also etwa dem Absatz, in dem sich der Link befindet. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt.

Einige Inhalte, die eine Benutzereingabe erfordern, bieten keine Bezeichnung oder Beschreibung. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Kennzeichnung oder Beschreibung nicht erfüllt.

Teile der Benutzeroberfläche können von der Software nicht ausreichend bestimmt werden. Viele unserer PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screen-Reader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.


Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos verfügen teilweise über keine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet.

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screen-Reader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.04.2023 erstellt. Die Aussagen in der Erklärung, bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102, sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit in Form einer durchgeführten Selbstbewertung.