Information zur Abrechnung von Fahrt- und Unterbringungskosten im Zuge des Studiums Agrarbildung und Beratung für Berufserfahrene
Allgemeine Informationen zur Abrechnung
Als Pädagogin/Pädagoge im Tiroler landwirtschaftlichen Schuldienst mit der Verpflichtung berufsbegleitend ein Bachelorstudium zu absolvieren, besteht für Sie die Möglichkeit teilweise die Kosten für Fahrt- und Unterbringung, die im Zuge des Studiums anfallen, geltend zu machen.
Da diese budgetären Mittel aus dem Haushalt der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht kommen, bedarf es ergänzender Regelungen und Abwicklungsmodalitäten in Abänderung zur üblichen Reisekostenabrechnung und der sonst geltenden Reisegebührenvorschriften (RGV).
Die Antragsstellung erfolgt ausnahmslos durch die betreffende Lehrperson selbst auf der Homepage LLA Tirol. Diese Meldung muss vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Was wird unterstützt:
- Fahrkosten (günstigstes öffentliches Verkehrsmittel lt. RGVO)
- Übernachtungskosten (lt. RGVO)
Eintritte, Verpflegungskosten und Tagesgebühren werden nicht erstattet.
Gesamthöhe der Unterstützung:
Studium an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik im Studienzweig Bachelor für Berufserfahrene (dzt. 240 ECTS) max. € 1.500,00/Jahr (€ 750,00/Semester). Somit ergibt sich ein Maximalbetrag für die gesamte Studiendauer in der Höhe von € 6.000,00.
Studium an der Pädagogischen Hochschule Tirol Studienzweig Bachelor Sekundarstufe duale Berufsausbildung sowie Technik und Gewerbe (dzt. 240 ECTS) max. € 500,00/Jahr (€ 250,00/Semester). Somit ergibt sich ein Maximalbetrag für die gesamte Studiendauer in der Höhe von € 2.000,00.
Legung der Reiserechnung:
Erst nach Ende des jeweiligen Semesters kann die Reiserechnung gelegt werden. Die Einbringung muss bis spätestens 01. März für das Wintersemester und bis zum 1. Juli für das Sommersemester erfolgen.
Mit dem Formular "Abrechnung der Fahrt- und Unterbringungskosten" kann jedes Semester abgerechnet werden. Das Formular samt Belege und Studienzeitbestätigung sind an: agrarbildung [at] tirol [dot] gv [dot] at zu übermitteln. Die Auszahlung erfolgt nach Überprüfung der Belege auf das von Ihnen angegebene Konto.
Eine Rückzahlung der Fahrt- und Unterbringungskosten wird fällig, wenn das Studium nicht positiv abgelegt oder vorzeitig abgebrochen wird.
Bei Fragen stehen wir Ihnen zu den Bürozeiten unter der Tel.Nr. 0512/508-2537 gerne zur Verfügung.