Berufsbegleitend Studierende- Dienstreisanträge und Abrechnung

Allgemeine Informationen zur Abrechnung

Als Pädagogin/Pädagoge im Tiroler landwirtschaftlichen Schuldienst mit der Verpflichtung berufsbegleitend ein Bachelorstudium zu absolvieren, besteht für Sie die Möglichkeit teilweise die Kosten für Fahrt- und Unterbringung, die im Zuge des Studiums anfallen, geltend zu machen.

Da diese budgetären Mittel aus dem Haushalt der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen und Landwirtschaftsrecht kommen, bedarf es ergänzender Regelungen und Abwicklungsmodalitäten, abweichend zur üblichen Reisekostenabrechnung und der sonst geltenden Reisegebührenverordnung (RGV).

Für das berufsbegleitende Studium können keine Dienstreiseanträge über ESS gestellt werden. 

Reiseantrag für berufsbegleitend Studierende

Die Antragsstellung erfolgt ausnahmslos durch die betreffende Lehrperson über das eigens dafür vorgesehene Formular.
Diese Antragstellung muss vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Es ist keine Antragstellung über ESS möglich. 
Mit dem Erhalt des Bestätigungsmails "Meldung Dienstreise im Zuge des berufsbegleitenden Studiums" gilt die Dienstreise als genehmigt. 

Persönliche Daten
Studiendaten
Reisedaten
Einverständniserklärung
Zur Bearbeitung der Anmeldung werden personenbezogene Daten verarbeitet und Ihre Angaben an den/die Referenten/Referentin und an die Hochschule für Agrar- und Umwelpädagogik weitergeleitet.


Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter Datenschutzerklärung zur Seminaranmeldung.




 

Ablauf der Abrechnung

Erst nach Ende des jeweiligen Semesters kann die Reiserechnung gelegt werden. Die Einbringung muss bis spätestens 01. März für das Wintersemester und bis zum 01. Juli für das Sommersemester erfolgen. 

Mit dem Formular "Abrechnung der Fahrt- und Unterbringungskosten" kann jedes Semester abgerechnet werden. Das Formular samt Belege und Studienzeitbestätigung sind an: agrarbildung [at] tirol [dot] gv [dot] at  zu übermitteln. Die Auszahlung erfolgt nach Überprüfung der Belege auf das von Ihnen angegebene Konto.

Eine Rückzahlung der Fahrt- und Unterbringungskosten wird unter Umständen fällig, wenn das Studium ohne triftige Gründe nicht positiv abgelegt oder vorzeitig abgebrochen wird.

Bei Fragen stehen wir Ihnen zu den Bürozeiten unter der Tel.Nr. 0512/508-2537 gerne zur Verfügung.

Download Abrechnungsformular

Was wird unterstützt ?

Fahrtkosten (günstigstes öffentliches Verkehrsmittel lt. RGVO)
Übernachtungskosten (lt. RGVO)

Sollten wider erwarten Seminargebühren und Eintritte anfallen, bitten wir um Rücksprache. 

Gesamthöhe der Unterstützung:

Studium an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik im Studienzweig Bachelor für Berufserfahrene max. € 1.500,00/Jahr (€ 750,00/Semester). Somit ergibt sich ein Maximalbetrag für die gesamte Studiendauer in der Höhe von € 6.000,00. 

Studium an der Pädagogischen Hochschule Tirol im Studienzweig Bachelor Sekundarstufe duale Berufsausbildung sowie Technik und Gewerbe max. € 500,00/Jahr (€ 250,00/Semester). Somit ergibt sich ein Maximalbetrag für die gesamte Studiendauer in der Höhe von € 2.000,00.